Nach der stationären Rehabilitationsbehandlung ist es für Patienten außerordentlich wichtig, im häuslichen Umfeld weiter an krankheitsbedingten kognitiven Einschränkungen zu arbeiten.
Hierfür bieten sich computergestützte Trainingsverfahren an, die den Einzelnen anspornen, das vorhandene Rehabilitationspotential weiter auszuschöpfen.
Mit den Programmen von Martin Greyn Reha Software liegen für den Bereich der visuellen Wahrnehmungsleistungen Übungsmöglichkeiten vor, die insbesondere Patienten mit Explorationsstörungen, verlangsamten Augensuchbewegungen, visueller Vernachlässigung oder Einschränkungen des Gesichtsfeldes nutzen können.

Prof. Dr. med.

Karl-Heinz Mauritz
ehemaliger Ärztlicher Direktor Klinik Berlin
Rehabilitationsklinik für neurologische Erkrankungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Martin Greyn „Reha Software“ für die Bestellung und Lieferung von Produkten

 

 

 

1. Allgemeines

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Herrn Martin Greyn „Reha Software“ (im Folgenden: Reha Software) und dem Kunden für die Bestellung von Produkten der Reha Software. Reha Software bietet insbesondere CD-ROMS und USB-Sticks zur Nutzung und zum Verkauf an, die computergestützte Prüf- und Trainingseinheiten zur begleitenden Unterstützung von Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen enthalten, die an visuellen Wahrnehmungseinschränkungen leiden. Das Angebot von Reha Software richtet sich vornehmlich an Reha-Kliniken, Neuropsychologen und Ergotherapeuten, die die Produkte im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit erwerben und nutzen, aber auch an Patienten und Privat-Personen, die die Produkte zur Unterstützung ihrer individuellen Rehabilitationsmaßnahmen erwerben und nutzen können.

 

1.2 Die AGB gelten für alle Verträge zwischen Reha Software und dem Kunden ausschließlich. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen verwendet. Etwaige entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur mit schriftlicher Zustimmung von Reha Software Vertragsbestandteil.

 

 

2. Zustandekommen des Vertrages

 

2.1 Der Kunde kann bei Reha Software telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bestellen. Die bei Reha Software eingehende Bestellung ist ein an Reha Software gerichtetes Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

 

2.2 Ein Vertragsverhältnis zwischen Reha Software und dem Kunden kommt dadurch zu Stande, dass Reha Software die Bestellung des Kunden annimmt. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass Reha Software die bestellten Produkte an die von dem Kunden mitgeteilte Postanschrift versendet, nachdem der Kunde Reha Software alle für den Vertragsschluss notwendigen Informationen zu seiner Person, seiner Anschrift und den bestellten Produkten übermittelt hat. Reha Software muss die Annahme der Bestellung nicht ausdrücklich erklären, da bereits das Versenden der bestellten Produkte als Annahmeerklärung gilt.

 

2.3 Vertragspartner des Kunden ist Martin Greyn - „Reha Software“ -   Augustastr. 2, 12203 Berlin.

 

 

3. Preise, Lieferung, Zahlung, Fälligkeit und Verzug

 

3.1 Die Preise von Reha Software sind als Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen, da von der Umsatzsteuerbefreiung des § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz Gebrauch gemacht wird. Liefer- und Versandkosten sind dem Preis für das bestellte Produkt hinzuzurechnen. Diese betragen gegenwärtig 1,60 € für den Versand innerhalb Deutschlands und 3,60 € für den Versand ins Ausland. Es gelten die aktuellen Preise zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses.

 

3.2 Der Kunde kann ausschließlich auf Rechnung zahlen. Reha Software fügt die Rechnung der Sendung bei. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Sendung, der die Rechnung beigefügt ist, ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

3.3 Bei Auslandsüberweisungen hat der Kunde die ggf. zusätzlich anfallenden Bankkosten für die Überweisung zu tragen.

 

3.4 Der Rechnungsbetrag für das erworbene Produkt/ die erworbenen Produkte ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der der Bestellung mitgelieferten Rechnung zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Reha Software berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5,00 %-punkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz per annum zu fordern. Wenn Reha Software einen höheren Schaden (z. B. aufgrund von Rücklastschriften) nachweist, kann Reha Software den Ersatz des höheren Schadens verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.

 

 

4. Rücktrittsvorbehalt/ Eigentumsvorbehalt

 

4.1 Reha Software behält sich den Rücktritt vom Vertrag für den Fall vor, dass Reha Software aus rechtlichen Gründen nicht befugt oder außer Stande ist, die bestellten Produkte zu vertreiben. In einem solchen Falle wird Reha Software bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

 

4.2 Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des ausgewiesenen Rechnungsbetrages im Eigentum der Reha Software.

 

 

5. Gewährleistung

 

5.1 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Erhalt der Produkte.

 

5.2 Im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung kann Reha Software nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.

 

5.3 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

 

 

6. Haftung

 

6.1 Reha Software haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit egal aus welchem Rechtsgrund. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Reha Software nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf Aufwendungs- und Schadensersatz und begrenzt auf die unmittelbaren, voraussehbaren Schäden. Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn haftet Reha Software in diesem Falle nicht. Im Falle der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers verbleibt es bei den gesetzlichen Haftungsvorschriften.

 

6.2 Die vorstehend geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch für Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Reha Software. Sie gelten nicht, soweit Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind, ein Personenschaden vorliegt oder Rechtsverletzungen bzw. Verstöße gegen die guten Sitten vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus §§ 1 und 4 des Produkthaftungsgesetzes geltend macht.

 

6.3 Der Kunde stellt Reha Software wegen eines Verhaltens, für das er die vertragliche Verantwortung bzw. Haftung trägt, von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen eines solchen Verhaltens an Reha Software stellen.

 

 

7. Nutzung der „Reha Software“-Produkte durch Epileptiker

 

Reha Software kann nicht ausschließen, dass bei der Nutzung der Datenträger zu Rehabilitationszwecken rhythmische Lichtimpulse bei entsprechend vorbelasteten Menschen epileptische Anfälle auslösen, fördern oder verstärken können. Reha Software rät Epileptikern von der Nutzung der Datenträger daher ausdrücklich ab.Bei Zweifeln, ob die auf den Datenträgern enthaltenen visuellen Wahrnehmungstests derartige Anfälle auslösen können, empfiehlt Reha Software ausdrücklich die vorherige Konsultation eines sachkundigen Mediziners.

 

 

8. Technische Voraussetzungen zur Nutzung der Produkte

 

Für die Nutzung der von Reha Software angebotenen Produkte (CD-ROM´s und USB-Sticks) benötigen Sie einen PC, Laptop oder ein gleich geeignetes Wiedergabemedium mit einem CD-ROM Laufwerk und/ oder einem USB-Anschluss. Bitte vergewissern Sie sich vor der Bestellung, ob Sie über ein geeignetes Wiedergabe- bzw. Abspielgerät verfügen. Bei technischen Fragen zur Kompatibilität der von Reha Software angebotenen Produkte wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-mail an Reha Software.

 

9. Datenschutz

 

Persönliche Daten, die wir von dem Kunden erheben und erfassen, dienen ausschließlich zur Bearbeitung und der Abwicklung der Bestellung einschließlich der Liquidierung von offenen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie der Verfolgung von gegebenenfalls daraus resultierenden weiteren Ansprüchen

 

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von „Reha Software“.

 

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

 

10.3 Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen zwischen „Reha Software“ und dem Kunden der Geschäftssitz von „Reha Software“. „Reha Software“ behält sich vor, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.

 

 

Stand: April 2012